
Gemeinschaftsschulen in Sachsen – Länger gemeinsam lernen
Unsere Kinder werden in den Schulen viel zu früh voneinander getrennt – daran hat das neue Schulgesetz nichts geändert. Daher soll mit einem Volksantrag zur Ergänzung des Schulgesetzes künftig auch in Sachsen die Möglichkeit geschaffen werden, längeres gemeinsames Lernen zu realisieren. Dies gibt es hier bislang grundsätzlich nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig und dem Chemnitzer Schulmodell. In neun deutschen Bundesländern gehören Gemeinschaftsschulen zur Schullandschaft und haben sich bewährt. Wenn die Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klassenstufe weiterführenden Schularten zugeordnet werden, ist es unbestritten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau bestimmbar sind.
Deshalb hat sich die Landesgruppe Sachsen des Grundschulverbands entschlossen dem Bündnis „Gemeinschaftsschulen in Sachsen Länger Gemeinsam Lernen“ beizutreten, um gemeinsam für eine Ergänzung im Schulgesetz zu kämpfen und so die Möglichkeit zu schaffen, Gemeinschaftsschulen einzuführen. Dabei können die Schulen in Absprache mit dem Schulträger selbst entscheiden, ob sie eine Gemeinschaftsschule werden oder nicht.
Ausführliche Informationen finden Sie hier https://www.gemeinschaftsschule-in-sachsen.de/